Erhebung von Kontaktdaten von Gästen in der Gastronomie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gemäß „Hygienekonzept Gastronomie der Bayrischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landentwicklung und Energie“ in Verbindung mit der §13 Abs. 4 Satz 3 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. 

Aufzunehmen sind Kontaktdaten einer Person pro Hausstand und zwar, Name, Handynummer oder E-Mail Adresse, postalische Adresse und Zeitraum des Aufenthalts. 

 

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz Grundverordnung. 

 

Kontaktdaten